Weitere Entscheidungen unten: BGH, 07.11.1960 | BVerfG, 26.08.1961

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56   

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https://dejure.org/1960,47
BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56 (https://dejure.org/1960,47)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1960 - 1 BvR 59/56 (https://dejure.org/1960,47)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1960 - 1 BvR 59/56 (https://dejure.org/1960,47)
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Ludendorff - Bund für Gotteserkenntnis

Art. 4 GG schützt - in Grenzen - auch Abwerbung anderer von deren Glauben

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Glaubensabwerbung

  • opinioiuris.de

    Glaubensabwerbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; StGB § 57
    Umfang und Reichweite der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrecht auf Glaubensfreiheit - Glaubensfreiheit - Schutz der Glaubensfreiheit - Werbung um Glauben - Abwerbung von Glauben

  • zeit.de (Pressebericht, 03.03.1961)

    Abwerbung vom Glauben: Der Ludendörffler lockte mit Tabak

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Werbung 2: Tabak für Kirchenaustritt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 1
  • NJW 1961, 211
  • MDR 1961, 113
  • DVBl 1961, 344
  • DÖV 1961, 28
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.10.1951 - 1 BvR 103/51

    Prüfungsumfang bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56
    Soweit der Beschwerdeführer sich gegen die Richtigkeit dieser Feststellung durch den Bundesgerichtshof wendet, kann er mit seinem Vorbringen in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde kein Gehör finden; es ist nicht ersichtlich, daß bei der Feststellung des Tatbestandes spezifisches Verfassungsrecht verletzt worden ist (BVerfGE 1, 7 [8]; 418 [420]; 2, 336 [339]; 5, 17 [20 f.]; 6, 7 [10]).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Es erstreckt sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, das heißt einen Glauben zu haben, zu verschweigen, sich vom bisherigen Glauben loszusagen und einem anderen Glauben zuzuwenden, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten, für seinen Glauben zu werben und andere von ihrem Glauben abzuwerben (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 24, 236 ; 105, 279 ; 123, 148 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Geschützt sind auch die Freiheit, für den eigenen Glauben und die eigene Überzeugung zu werben, und das Recht, andere von deren Religion oder Weltanschauung abzuwerben (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 24, 236 ).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Die Regelung genuin religiöser oder weltanschaulicher Fragen, die parteiergreifende Einmischung in die Überzeugungen, Handlungen und die Darstellung Einzelner oder religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften sind dem Staat mangels Einsicht und geeigneter Kriterien untersagt (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 41, 65 ; 72, 278 ; 74, 244 ; 93, 1 ; 102, 370 ; 108, 279 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1960 - VII ZR 148/59   

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https://dejure.org/1960,163
BGH, 07.11.1960 - VII ZR 148/59 (https://dejure.org/1960,163)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1960 - VII ZR 148/59 (https://dejure.org/1960,163)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1960 - VII ZR 148/59 (https://dejure.org/1960,163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 33, 247
  • NJW 1961, 211
  • MDR 1961, 134
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.05.1957 - VI ZR 136/56

    Mitverschulden des Aufsichtspflichtigen

    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZR 148/59
    b) Das entspricht der in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und Bundesgerichtshofs entwickelten Auffassung (RGZ 98, 210; 127, 218, 222; 160, 155; 164, 397; BGHZ 24, 325; 26, 365; BGH in LM Nr. 5 zu § 157 BGB (D); Nr. 2 zu § 254 BGB (E); Nr. 5 zu § 254 BGB (E a); Nr. 11 und 18 zu § 328 BGB).

    Die Frage, ob sich in einem solchen Fall der geschädigte Dritte ein Mitverschulden des Vertragspartners des Schädigers gemäß § 254 BGB zurechnen lassen muss, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs bisher nur für den Fall entschieden und bejaht worden, dass der Vertragspartner gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe des Geschädigten war (BGHZ 9, 316; 24, 325; LM Nr. 2 zu § 254 BGB (E) mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 20.02.1958 - VII ZR 76/57

    Übergang vertraglicher Schadensersatzansprüche nach § 1542 RVO

    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZR 148/59
    b) Das entspricht der in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und Bundesgerichtshofs entwickelten Auffassung (RGZ 98, 210; 127, 218, 222; 160, 155; 164, 397; BGHZ 24, 325; 26, 365; BGH in LM Nr. 5 zu § 157 BGB (D); Nr. 2 zu § 254 BGB (E); Nr. 5 zu § 254 BGB (E a); Nr. 11 und 18 zu § 328 BGB).

    § 1542 RVO ist, wie der Senat bereits entschieden hat (BGHZ 26, 365), auch auf vertragliche Schadensersatzansprüche anwendbar.

  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZR 148/59
    Die Frage, ob sich in einem solchen Fall der geschädigte Dritte ein Mitverschulden des Vertragspartners des Schädigers gemäß § 254 BGB zurechnen lassen muss, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs bisher nur für den Fall entschieden und bejaht worden, dass der Vertragspartner gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe des Geschädigten war (BGHZ 9, 316; 24, 325; LM Nr. 2 zu § 254 BGB (E) mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.10.1958 - VI ZR 183/57
    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZR 148/59
    Das Berufungsgericht wird zu prüfen haben, ob ein etwaiger deliktischer Anspruch der Klägerin verjährt ist (vgl. dazu insbesondere BGH in LM Nr. 23 zu § 1542 RVO und Nr. 6 zu § 222 BGB = NJW 1959, 96); verneinendenfalls wird es darauf ankommen, ob ein Verschulden des Geschäftsführers der Beklagten, Dipl. Ing.
  • RG, 10.02.1930 - VI 270/29

    Haftet der Unternehmer für die mangelhafte Ausführung eines Werkes auch den

    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZR 148/59
    b) Das entspricht der in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und Bundesgerichtshofs entwickelten Auffassung (RGZ 98, 210; 127, 218, 222; 160, 155; 164, 397; BGHZ 24, 325; 26, 365; BGH in LM Nr. 5 zu § 157 BGB (D); Nr. 2 zu § 254 BGB (E); Nr. 5 zu § 254 BGB (E a); Nr. 11 und 18 zu § 328 BGB).
  • RG, 04.03.1920 - VI 381/19

    Versprechen der Leistung an einen Dritten

    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZR 148/59
    b) Das entspricht der in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und Bundesgerichtshofs entwickelten Auffassung (RGZ 98, 210; 127, 218, 222; 160, 155; 164, 397; BGHZ 24, 325; 26, 365; BGH in LM Nr. 5 zu § 157 BGB (D); Nr. 2 zu § 254 BGB (E); Nr. 5 zu § 254 BGB (E a); Nr. 11 und 18 zu § 328 BGB).
  • RG, 12.09.1940 - VIII 425/39

    Haftet derjenige, der das Arbeitsgerät für eine auszuführende Arbeit zu stellen

    Auszug aus BGH, 07.11.1960 - VII ZR 148/59
    b) Das entspricht der in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und Bundesgerichtshofs entwickelten Auffassung (RGZ 98, 210; 127, 218, 222; 160, 155; 164, 397; BGHZ 24, 325; 26, 365; BGH in LM Nr. 5 zu § 157 BGB (D); Nr. 2 zu § 254 BGB (E); Nr. 5 zu § 254 BGB (E a); Nr. 11 und 18 zu § 328 BGB).
  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Der Bundesgerichtshof hat zwar unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt unter bestimmten Umständen auch einem am Vertrag nicht beteiligten Dritten Ersatzansprüche zugebilligt (BGHZ 33, 247, 249 [BGH 07.11.1960 - VII ZR 148/59] und 49, 350, 351 mit Nachweisen).
  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer

    Daraus hat die Rechtsprechung gefolgert, daß sich der durch den Schutzpflichtigen schuldhaft geschädigte Dritte ein Mitverschulden des Vertragspartners seines Schädigers nach § 254 BGB auch dann entgegenhalten lassen muß, wenn dieser Vertragspartner nicht der gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfe des Dritten im Sinne des § 278 BGB ist (BGHZ 33, 247, 250; BGH, Urteile vom 23. Juni 1965 - VIII ZR 201/63 - NJW 1965, 1757, 1759 und vom 13. Februar 1975 - VI ZR 92/73 - NJW 1975, 867, 868 f).
  • BGH, 21.06.1994 - VI ZR 215/93

    Haftung des Bauunternehmers für Pflichtverletzungen eines eingeschalteten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Arbeitnehmer des Bestellers jedenfalls dann, wenn sie wie hier mit der Begehung der Baustelle befaßt sind, in den Schutzbereich der dem Unternehmer nach dem Werkvertrag obliegenden Pflichten einbezogen (BGHZ 33, 247, 249; 55, 11, 18).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61   

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https://dejure.org/1961,271
BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61 (https://dejure.org/1961,271)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.1961 - 2 BvR 322/61 (https://dejure.org/1961,271)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 1961 - 2 BvR 322/61 (https://dejure.org/1961,271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • wahlrecht.de

    Wahlkreiseinteilung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der auf einen Wahlkreisabgeordneten entfallenden unterschiedlichen Bevölkerungszahlen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 127
  • NJW 1961, 2011
  • NJW 1961, 211
  • DÖV 1961, 866
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61
    Die Tatsache, daß im Rahmen der zur Zeit gültigen, an vorhandene Verwaltungsgrenzen angelehnten Wahlkreiseinteilung die auf einen Wahlkreisabgeordneten entfallenden Bevölkerungszahlen in einzelnen Fällen erheblich voneinander abweichen, fällt nicht entscheidend ins Gewicht, weil dadurch das Gebot des gleichen Erfolgswertes jeder Wählerstimme als der spezifischen Ausprägung, die die Wahlrechtsgleichheit unter dem Verhältniswahlsystem erfährt (BVerfGE 1, 208 (246 f.); 6, 84 (90); 11, 351 (362)), nicht in strukturwidriger Weise in Frage gestellt wird.
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61
    Die Tatsache, daß im Rahmen der zur Zeit gültigen, an vorhandene Verwaltungsgrenzen angelehnten Wahlkreiseinteilung die auf einen Wahlkreisabgeordneten entfallenden Bevölkerungszahlen in einzelnen Fällen erheblich voneinander abweichen, fällt nicht entscheidend ins Gewicht, weil dadurch das Gebot des gleichen Erfolgswertes jeder Wählerstimme als der spezifischen Ausprägung, die die Wahlrechtsgleichheit unter dem Verhältniswahlsystem erfährt (BVerfGE 1, 208 (246 f.); 6, 84 (90); 11, 351 (362)), nicht in strukturwidriger Weise in Frage gestellt wird.
  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61
    Bei dieser Form der Verhältniswahl wird - wenn man einmal von der heute nicht mehr praktischen Möglichkeit des freien Einzelbewerbers (§ 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 BWG ) absieht - dem Wähler ein Einfluß darauf, welche der von den Parteien benannten Wahlbewerber zum Zuge kommen, nur im Rahmen der vorgeschalteten Wahlen im Einerwahlkreis eingeräumt, während die Zahl der den an der Wahl beteiligten Parteien insgesamt zuzuteilenden Sitze sich nach dem Verhältnis der auf diese Partei entfallenen Zweitstimmen richtet (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 7, 63 ff.).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61
    Die Tatsache, daß im Rahmen der zur Zeit gültigen, an vorhandene Verwaltungsgrenzen angelehnten Wahlkreiseinteilung die auf einen Wahlkreisabgeordneten entfallenden Bevölkerungszahlen in einzelnen Fällen erheblich voneinander abweichen, fällt nicht entscheidend ins Gewicht, weil dadurch das Gebot des gleichen Erfolgswertes jeder Wählerstimme als der spezifischen Ausprägung, die die Wahlrechtsgleichheit unter dem Verhältniswahlsystem erfährt (BVerfGE 1, 208 (246 f.); 6, 84 (90); 11, 351 (362)), nicht in strukturwidriger Weise in Frage gestellt wird.
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Die Entscheidung, den durch die Unterteilung des Wahlgebietes in Listenwahlkreise herbeigeführten Proportionalitätseinbußen durch einen wahlgebietsbezogenen Verhältnisausgleich entgegenzuwirken, ist zwar von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 13, 127 ).

    cc) Das Bundesverfassungsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Bundestagswahl infolge des auf der zweiten Stufe der Sitzzuteilung durchzuführenden Verhältnisausgleichs (§ 6 Abs. 4 BWG) und unbeschadet der Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach dem Verteilungsprinzip der Mehrheitswahl den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 13, 127 ; 16, 130 ; 66, 291 ; 95, 335 ; 121, 266 ).

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Bei einer personalisierten Verhältniswahl, wie sie dem derzeitigen Wahlrecht zugrunde liegt, dürften die Spielräume des Gesetzgebers größer sein als bei einem reinen Mehrheitswahlrecht (vgl. BVerfGE 13, 127 ; 16, 130 ; 95, 335 ; 131, 316 ).
  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass die Bundestagswahl - infolge des auf der zweiten Stufe der Wahl durchzuführenden und in § 6 Abs. 4 BWG normierten Verhältnisausgleichs und unbeschadet der Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach den Prinzipien der Mehrheitswahl - den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 13, 127 ; 16, 130 ; 66, 291 ; 95, 335 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, daß die Bundestagswahl - infolge des auf der zweiten Stufe der Wahl durchzuführenden und in § 6 Abs. 4 BWG normierten Verhältnisausgleichs und unbeschadet der vorgeschalteten Direktwahl der Wahlkreiskandidaten nach den Prinzipien der Mehrheitswahl - den Grundcharakter einer Verhältniswahl trägt (vgl. BVerfGE 6, 84 [90]; 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]): Überhangmandate differenzierten - je nach der Anzahl der entstandenen Überhangmandate in unterschiedlichem Grade - den verhältniswahlrechtlich verstandenen Erfolgswert der Wählerstimmen.

    Auch dieses Wahlsystem gewährleistet vollständige Erfolgschancengleichheit, wenn die Wahlkreise annähernd gleich groß sind (vgl. BVerfGE 13, 127 [128]), jede Wählerstimme gleich gezählt und dabei den jeweiligen Kandidaten gutgeschrieben wird.

    Aus dem bisher Dargelegten wird deutlich, daß sich die Frage, ob eine wahlrechtlich relevante Ungleichheit vorliegt, nicht unabhängig von dem jeweiligen Wahlsystem entscheiden läßt (vgl. BVerfGE 1, 208 [244]; 13, 127 [128]).

    Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet das Bundestagswahlrecht in ständiger Rechtsprechung als personalisierte Verhältniswahl (BVerfGE 7, 63 [74]; 41, 399 [423]; 79, 161 [166]; 79, 169 [171]) und als ein Wahlsystem, dessen Grundcharakter als Verhältniswahl nicht durch die vorgeschaltete Mehrheitswahl der Wahlkreiskandidaten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 6, 84 [90]; 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]).

    Das Bundesverfassungsgericht verwendet den von ihm gebrauchten Begriff des "Grundcharakters der Bundestagswahl als einer Verhältniswahl" nur zur Abgrenzung gegenüber der zur Personenauswahl vorgeschalteten Mehrheitswahl in den Wahlkreisen (vgl. BVerfGE 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19

    Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung

    Während erhebliche Größenunterschiede der Wahlkreise im Rahmen der reinen Mehrheitswahl im Ein-Personen-Wahlkreis mit dem Gleichheitssatz schlechthin unvereinbar sind, spielt die Wahlbezirkseinteilung etwa im Rahmen der Verhältniswahl mit überregionaler Reststimmenverwertung zumindest keine vergleichbar bedeutende Rolle (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 1961 - 2 BvR322/61 -, BVerfGE 13, 127 = juris, Rn. 3; und vom 22. Mai 1963 - 2 BvC 3/62 -, BVerfGE 16, 130 = juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 21.12.2017 - 2 BvR 2772/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Aufschubs der

    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ; ebenso - deklaratorisch - § 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  • BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14

    Die Fachgerichte überschreiten im Rahmen der Prüfung der hinreichenden

    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ).
  • BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15

    Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG; vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ).
  • StGH Baden-Württemberg, 14.06.2007 - GR 1/06

    Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2006 nach dem d' Hondtschen

    Deshalb kommen nicht allein die für die Mehrheitswahl geltenden Grundsätze zur Anwendung, wonach bei einer reinen Mehrheitswahl im Ein-Personen-Wahlkreis erhebliche Größenunterschiede der Wahlkreise mit dem Gebot der Wahlrechtsgleichheit schlechthin nicht vereinbar sind (BVerfG, Beschl. v. 26.08.1961 - 2 BvR 322/61 -, BVerfGE 13, 127, 128; Beschl. v. 22.05.1963 - 2 BvC 3/62 -, BVerfGE 16, 130, 136).

    Andererseits kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass, wie bei einer Verhältniswahl mit überregionaler Reststimmenverwertung (BVerfG, Beschl. v. 26.08.1961 - 2 BvR 322/61 -, BVerfGE 13, 127, 128), der Größe der Wahlkreise keine entscheidende Rolle zukommt.

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1301/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des sächsischen

    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ; § 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

  • StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR 11/11

    Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten aus Essingen (Ostalbkreis) zur

  • BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1917/15

    Die Anhörungsrüge gehört, soweit statthaft, auch zum Rechtsweg

  • VerfGH Bayern, 04.10.2012 - 14-VII-11

    Unbegründete Popularklagen gegen Änderungen des Landeswahlgesetzes

  • BVerfG, 12.11.2020 - 1 BvR 2424/20

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Verbot der Rezeptmaklerei wegen

  • BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Aufarbeitung und

  • StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80

    Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes

  • BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61

    Wahlgebietsgröße

  • StGH Baden-Württemberg, 23.02.1990 - GR 2/88

    Landtagswahlrecht Baden-Württemberg: Mischsystem von Mehrheits- und

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 1/67

    Verfassungsmäßigkeit des Systems der personalisierten Verhältniswahl

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 37/20
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